ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN





1. ANWENDUNG UND GELTUNG




1.1 NACHFOLGENDE BEDINGUNGEN DER FIRMA ACVIS GMBH (NACHFOLGEND ACVIS GENANNT) GELTEN FÜR ALLE VERTRÄGE, DIE




ZWISCHEN ACVIS UND DEM VERTRAGSPARTNER (NACHFOLGEND KUNDE GENANNT) ABGESCHLOSSEN WERDEN. SIE GELTEN INSBESONDERE




FÜR ALLE ZUKÜNFTIGEN GESCHÄFTE, SELBST WENN NICHT AUSDRÜCKLICH AUF SIE BEZUG GENOMMEN WIRD. DIE NACHFOLGENDEN




BEDINGUNGEN GELTEN NUR GEGENÜBER UNTERNEHMERN. UNTERNEHMER IM SINNE DIESER BEDINGUNGEN SIND NATÜRLICHE UND




JURISTISCHE PERSONEN ODER RECHTSFÄHIGE PERSONENGESELLSCHAFTEN, MIT DENEN IN GESCHÄFTSBEZIEHUNG GETRETEN WIRD UND




DIE IN AUSÜBUNG EINER GEWERBLICHEN ODER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT HANDELN.








1.2 DIE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SÄMTLICHE GESCHÄFTSBEREICHE VON ACVIS. INSBESONDERE WIRD DURCH DIE




VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN DER KERNGESCHÄFTBEREICH VON ACVIS – DIE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG VON TOURISTISCHEN




SOFTWARESYSTEMEN – GEREGELT. SOWEIT IM RAHMEN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ANDERE GESCHÄFTE ZUM ABSCHLUSS KOMMEN,




GELTEN DIE VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN EBENFALLS, SOWEIT SICH NICHT AUS DER NATUR DES JEWEILIGEN VERTRAGES EINE




INDIVIDUELLE ABWEICHUNG ERGIBT.




1.3 ENTGEGENSTEHENDE, ABWEICHENDE ODER ERGÄNZENDE AGB UNSERER KUNDEN SIND AUCH DANN UNVERBINDLICH, WENN ACVIS




DIESEN NICHT AUSDRÜCKLICH WIDERSPRICHT.




1.4 DER KUNDE DARF SEINE VERTRAGSRECHTE ODER TEILE DAVON OHNE UNSERE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG NICHT AUF DRITTE




ÜBERTRAGEN.




2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LIEFERUMFANG




2.1 IM REGELFALL KOMMT DER VERTRAG MIT DER UNTERZEICHNUNG DES VON UNS UNTERBREITETEN VERTRAGES ZUSTANDE. SOFERN




KEIN VERTRAGSENTWURF ÜBERMITTELT WIRD, SIND UNSERE ANGEBOTE FREIBLEIBEND. ES HANDELT SICH NUR UM AUFFORDERUNGEN




ZUR ABGABE VON ANGEBOTEN. DER VERTRAG KOMMT IN DIESEM FALL MIT ZUGANG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG VON ACVIS




ZUSTANDE. FALLS KEINE SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG ERFOLGT, GILT DER AUFTRAG MIT DER ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER




LEISTUNG ODER WARE AN DEN KUNDEN ALS ANGENOMMEN.




2.2 ÄNDERUNGEN IN KONSTRUKTION UND/ODER FORM UND/ODER AUSFÜHRUNG SOWIE TECHNISCHE ÄNDERUNGEN BLEIBEN




VORBEHALTEN, UND BERECHTIGEN NICHT ZU BEANSTANDUNGEN ODER ZUM RÜCKTRITT, SOFERN DIE ÄNDERUNGEN UNTER




BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN VON ACVIS FÜR DEN KUNDEN ZUMUTBAR SIND. SOWEIT SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT




WIRD, BEHÄLT SICH ACVIS DIE FORTENTWICKLUNG DER SOFTWARE IN BEZUG AUF QUALITÄT UND MODERNITÄT SOWIE DIE




ANPASSUNGN AN GEÄNDEERTE ANFORDERUNGEN VOR.




2.3 IM ÜBRIGEN GELTEN DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KOMMUNIZIERTEN UNTERLAGEN WIE ABBILDUNGEN,




ZEICHNUNGEN, PRÄSENTATIONEN, LEISTUNGSANGABEN ODER BEISPIELDARSTELLUNGEN ALS UNVERBINDLICHE ANSCHAUUNGSOBJEKTE,




SOWEIT SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ALS VERBINDLICH BEZEICHNET SIND.




3. LIZENZGEGENSTAND BEI LIZNSIERTER SOFTWARE




3.1 SOWEIT NICHT ANDERS VEREINBART IST LIZENZGEGENSTAND DAS SYSTEM TRAVCOM24 FÜR REISEBUCHUNGEN, DAS DER KUNDE




ZU DEM ZWECK DER ONLINE REISEVERMITTLUNG ERHÄLT. DAS SYSTEM TRAVCOM24 BIETET DEM KUNDEN DIE MÖGLICHKEIT,




ZUNÄCHST AUF DATENBANK UND SERVER DER ACVIS GMBH MIT INFORMATIONEN ÜBER REISEANGEBOTSDATENBANKEN TOURISTISCHER




REISEVERANSTALTER SOWIE AUF ANGESCHLOSSENE BUCHUNGSSYSTEME WIE Z.B. TRAFFICS ZUZUGREIFEN, SOWIE IM FOLGENDEN AUF




DIE DATEN DIESER ANBIETER. DIE SUCH- UND BUCHUNGSSYSTEME DIESER SYSTEME ENTHALTEN DATEN SOWIE VERBINDUNGEN UND




VERWEISE AUF DIE ANGEBOTS- UND BUCHUNGSINFORMATIONEN DER MEISTEN TOURISTISCHEN REISEVERANSTALTER IN DEUTSCHLAND,




ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ (DACH). DIES GESCHIEHT PRIMÄR ZU DEM ZWECK, ENDVERBRAUCHER, WELCHE DIE WEBSITE




NUTZEN, IN DIE LAGE ZU VERSETZEN, ÜBER TRAVCOM24 AUF SERVER DIESER ANBIETER ZUZUGREIFEN UND SELBSTÄNDIG




RECHERCHEN ANZUSTELLEN UND GEGEBENENFALLS REISEBUCHUNGEN ZU TÄTIGEN. ZUDEM ERHÄLT DER KUNDE EINE ZUGANGSKENNUNG




UND EIN PASSWORT FÜR DAS ADMINISTRATIONSSYSTEM UNTER ANDEREM ZUR KONFIGURATION DER TRAVCOM24 ANSICHT UND ZUM




VERWALTEN DER EINGEGANGENEN BUCHUNGEN SOWIE FÜR STATISTISCHE AUSWERTUNGEN SOWIE CMS FUNKTIONALITÄTEN. ÜBER




KOSTENPFLICHTIGE ZUSATZMODULE WIE Z.B. TRAFFICS COSMONAUT KANN DAS BERATUNGS– UND BUCHUNGSSYSTEM AUCH ERGÄNZEND




FÜR DEN EINSATZ IM CALLCENTER UND/ODER AM COUNTER EINGESETZT WERDEN.




3.2 DER KUNDE KANN SODANN Z.B ÜBER EINE VON TRAFFICS VERGEBENE AGENTUR BETRIEBSSTELLE (AGBST) BUCHUNGEN




VORNEHMEN. DIE BETRIEBSSTELLE AGBST MUSS VOM KUNDEN BEI JEDEM VERANSTALTER UNTER ANGABE SEINER AGENTURNUMMER




FREIGESCHALTET WERDEN. DAZU WIRD DER KUNDE EINE LISTE DER AGENTURNUMMERN AN DEN JEWEILIGEN REISEVERANSTALTER ZUR




AKTIVIERUNG MELDEN.




3.3 SOWOHL AVICS ALS AUCH TRAFFICS UND/ODER ANDERE ANGESCHLOSSENE ANBIETER BEHALTEN SICH VOR, DIE EIGENSCHAFTEN




UND LEISTUNGSMERKMALE IHRER PRODUKTE IM RAHMEN DER STÄNDIGEN PRODUKTVERBESSERUNG UND WEITERENTWICKLUNG ZU




VERÄNDERN.




3.4 GERÄT DER KUNDE MIT SEINEN ZAHLUNGSPFLICHTEN IN VERZUG, SO STEHT ACVIS DAS RECHT ZU, DEN ZUGANG DES KUNDEN




MIT SOFORTIGER WIRKUNG BIS ZUR BEHEBUNG DES VERTRAGSWIDRIGEN ZUSTANDES ZU SPERREN. HIERÜBER WIRD DER KUNDE




UNVERZÜGLICH INFOERMIERT.




4. VERGÜTUNG, LEISTUNGSUMFANG UND ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR ZAHLUNG




EINMALIGE INVESTITIONEN SETUP/ANPASSUNGEN




4.1 MIT VERTRAGSABSCHLUSS WERDEN DIE JEWEILIGEN EINRICHTUNGSKOSTEN FÄLLIG. SOFERN UNTER PUNKT VERGÜTUNG NICHT




ANDERS VEREINBART, ERFOLGT DIE UMSETZUNG DURCH ACVIS GMBH ERST NACH EINGANG DER ZAHLUNG UND DER VOLLSTÄNDIGEN




LIEFERUNG DER ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN BZW. UNTERLAGEN. DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, DIE ZAHLUNG UND DIE




LIEFERUNG DER UNTERLAGEN/INFORMATIONEN INNERHALB VON 14 TAGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS ZU LEISTEN.




DIE EINRICHTUNGSKOSTEN BEINHALTEN VORBEHALTLICH GESONDERTER VEREINBARUNG DIE FREISCHALTUNG UND CRS KONFIGURATION




SOWIE SUPPORT, TEST UND ABNAHME DER BUCHUNGSSTRECKE / ANWENDUNG.




DIE EINRICHTUNGSPAUSCHALE FÄLLT FÜR JEDE POSITION, D.H. FÜR JEDES ETWA ZUSÄTZLICH GEBUCHTES MODUL (Z.B.




TRAVELCOM24 FERIENTOURISTIK ODER TRAVELCOM24 FERIENFABRIK) GESONDERT AN.




MONATLICHE BERECHNUNG LIZENZEN UND WARTUNG




4.2 DER KUNDE ZAHLT AN ACVIS ALS LIZENZGEBERIN FÜR DIE IN DIESEM VERTRAG AUFGEFÜHRTEN LEISTUNGEN UND FÜR DIE




EINRÄUMUNG EINER LIZENZ PRO BETRIEBSSTELLE REGELMÄßIG MONATLICHE GEBÜHREN. DIE MONATLICH ANFALLENDEN GEBÜHREN




SIND JEWEILS IM VORAUS AM DRITTEN BANKARBEITSTAG DES JEWEILS ERSTEN MONATS FÄLLIG, OHNE DASS ES EINER RECHNUNG




BEDARF. DIE RECHNUNG WIRD ZU INFORMATIONSZWECKEN UND AUS STEUERLICHEN GRÜNDEN ERTEILT. NUTZUNGSABHÄNGIGE




ENTGELTE WERDEN GESONDERT ABGERECHNET UND MIT ZUGANG DER RECHNUNG FÄLLIG. DER BEGINN DER BERECHNUNG DER




MONATLICHEN LIZENZGEBÜHREN ERFOLGT MIT VERTRAGSBEGINN. DIE MONATLICHEN LIZENZGEBÜHREN BEINHALTEN DIE WARTUNGSPAUSCHALE, SERVERWARTUNG UND HOSTING. ÄNDERUNGEN,




ANPASSUNGEN DER BUCHUNGSSCHNITTSTELLEN, SICHERHEITS/PERFORMENCE UPDATES SOWIE DAS EINSTELLEN DER PRODUKT UND




BUCHUNGSDATEN. SOWEIT VEREINBART BEINHALTEN DIE LIZENZGEBÜHREN DEN ZUGANG ZUR TRAFFICS CONNECTOR SCHNITTSTELLE.




TRANSAKTIONSGEBÜHREN PRO BUCHUNG




4.3 FÜR JEDE BEIM KUNDEN EINGEHENDE BUCHUNG WIRD EINE BUCHUNGSGEBÜHR FÄLLIG. DIESE TRANSAKTIONSABHÄNGIGEN




GEBÜHREN WERDEN FÜR JEDE EINGEHENDE BUCHUNG BERECHNET UND BELAUFEN SICH AUF DEN MIT DEM KUNDEN VEREINBARTEN




PROZENTSATZ AUS DEM VERMITTELTEN REISEUMSATZ. DIE GEBÜHR FÄLLT IN DEM MONAT AN, IN DEM DIE BUCHUNG EINGEHT. AUF




DEN EVTL. SPÄTEREN ABSCHLUSS EINES VERTRAGES MIT DEM REISENDEN ODER DIE DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNG KOMMT ES FÜR




DIE ENTSTEHUNG DER BUCHUNGSGEBÜHR NICHT AN. DIE ABRECHNUNG ERFOLGT MONATLICH.




4.4 DIE FÜR DIE ABRECHNUNG DER TRANSAKTIONSGEBÜHR NOTWENDIGEN DATEN WERDEN DER ACVIS ÜBER DAS GENUTZTE SYSTEM




ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER KUNDE IST MIT DER BEREITSTELLUNG DIESER DATEN AN ACVIS EINVERSTANDEN. FÜR DEN FALL,




DASS AUS TECHNISCHEN ODER SONSTIGEN GRÜNDEN ACVIS KEINEN ZUGRIFF AUF PROVISIONSPFLICHTIGE BUCHUNGEN ERHALTEN




SOLLTE, VERPFLICHTET SICH DER KUNDE, GEGENÜBER ACVIS AUSKUNFT ÜBER DIE PROVISIONSPFLICHTIGEN BUCHUNGEN ZU




ERTEILEN UND DIESE AUF ANFORDERUNG ZU BELEGEN.




4.5 DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, DEN BRANCHENÜBLICHEN WERT ZUM VERHÄLTNIS VON SYSTEMABFRAGEN ZU BUCHUNGEN NICHT




ÜBER DAS 3-FACHE ZU ÜBERSCHREITEN. BEI EINER DERARTIGEN ÜBERSCHREITUNG IST ACVIS GMBH ODER ANGESCHLOSSENE




BUCHUNGSSYSTEME BERECHTIGT, ENTGANGENE BUCHUNGSGEBÜHREN DEM KUNDEN ZU BERECHNEN.




4.6 ALLE PREISE VERSTEHEN SICH ZUZÜGLICH DER GESETZLICHEN ANZUWENDENDEN UMSATZSTEUER.




4.7 DER KUNDE IST EINVERSTANDEN, DASS DIE JEWEILS FÄLLIGEN RECHNUNGSBETRÄGE IM LASTSCHRIFTVERFAHREN ABGEBUCHT




WERDEN. DER KUNDE ERMÄCHTIGT DIE ACVIS GMBH, DIE RECHNUNGSBETRÄGE BEI FÄLLIGKEIT ZU LASTEN SEINES KONTOS DURCH




LASTSCHRIFT (ABBUCHUNGSAUFTRAG) GEMÄß VON IHM AUSGEFÜHLLTEM FORMULAR EINZUZIEHEN. DER KUNDE HAT FÜR EINE




AUSREICHENDE DECKUNG DES KONTOS ZU SORGEN.








4.8 DER KUNDE GERÄT OHNE WEITERE ERKLÄRUNG DER ACVIS IN VERZUG, WENN BEI MONATLICHEN ZAHLUNGN NICHT ZUM




FESTGELEGTEN TERMIN GEZAHLT WIRD. BEI SONSTIGEN RECHNUNGEN GERÄT DER KUNDE ZEHN TAGE NACH DEM TAG DES




RECHNUNGSERHALTES ODER DEM VERTRAGLICH BESTIMMTEN FÄLLIGKEITDATUM IN VERZUG.




5. RECHTEÜBERTRAGUNG UND RECHTEVORBEHALT, DATENLIEFERUNG, VERMITTLUNG VON DOMAINS




5.1 DIE DATENBANKEN UND SOFTWAREAPPLIKATIONEN DER ACVIS GMBH SOWIE DER ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEME SIND




URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. DIE ACVIS GMBH RÄUMT DEM KUNDEN DAS NICHT AUSSCHLIESSLICHE, NICHT ÜBERTRAGBARE RECHT




EIN, DIE AUS DEM/ÜBER DEN ACVIS GMBH SERVER ABGERUFENEN DATEN DURCH VERWENDUNG EINES HYPERLINKS NUTZERN SEINES




WEBANGEBOTS ZUR ANSICHT UND RECHERCHE UND ZUR DURCHFÜHRUNG VON BUCHUNGEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIES UMFASST




DAS NICHT AUSSCHLIESSLICHE, NICHT ÜBERTRAGBARE RECHT, DIE ÜBERTRAGENEN DATEN ZWISCHEN ZU SPEICHERN UND IM




INTERNET ZU VERBREITEN, ZU VERÖFFENTLICHEN UND ZUM ABRUF BEREIT ZU HALTEN. DIE SONSTIGE VERVIELFÄLTIGUNG IST




NICHT GESTATTET, SOWIE JEGLICHE DENKBARE WEITERVERWENDUNG ÜBER DIE GESETZLICH VORGESEHENEN AUSNAHMEN HINAUS.




AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT IST AUCH JEDE ANDERE FORM DER WEITERVERBREITUNG, EINE ANDERE ALS DIE VERTRAGLICH




VEREINBARTE VERWENDUNG, SOWIE SONSTIGE BEREITSTELLUNG ODER NUTZUNG DER DATEN. DIE NUTZUNG DER DATEN EINES




REISEVERANSTALTERS IST JEWEILS NUR IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM ANGEBOT DES VERANSTALTERS GESTATTET.




5.2 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT. ACVIS GMBH KANN DEN VERTRAG INSBESONDERE DANN FRISTLOS KÜNDIGEN, WENN




A) DER KUNDE DATEN VON ACVIS GMBH ODER DEN ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEMEN VERTRAGSWIDRIG GEBRAUCHT,




B) DIE SYSTEMABFRAGEN IM VERHÄLTNIS ZU DEN BUCHUNGEN DEN BRANCHENWERT ÜBERSTEIGEN,




C) DER KUNDE ACVIS GMBH FALSCHE ODER UNVOLLSTÄNDIGE DATEN ÜBERMITTELT,




D) SCHNITTSTELLEN DES KUNDEN NICHT FUNKTIONIEREN ODER




E) DURCH VERSCHULDEN DES KUNDEN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER NUTZUNGSVEREINBARUNG URHEBERRECHTE VON ACVIS GMBH




ODER VON DRITTEN VERLETZT WERDEN.




SOWEIT KEIN VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHLÄSSIGES VERHALTEN DES KUNDEN VORLIEGT UND NOCH KEIN GRAVIERENDER SCHADEN




ENTSTANDEN IST, WIRD ACVIS DEM KUNDEN ZUNÄCHST MIT ANGEMESSENER FRIST GELEGENHEIT GEBEN, DEN VERTRAGSWIDERIGEN




ZUSTAND ZU KORRIGIEREN UND EINEN ETWAIGEN SCHADEN ZU BEHEBEN. SOLLTE DER KUNDE DEM NICHT RECHTZEITIG NACHKOMMEN,




KANN DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG ERKLÄRT WERDEN.








5.3 DER AUFTRAGGEBER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE RECHTZEITIGE ÜBEERMITTLUNG VON FÜR DEN VERTRAGSZWECK




ERFORDERLICHEN DATEN UND INHALTE IM VEREINBARTEN FORMAT. DIE LIEFERUNG VON DATEN AN ACVIS ERFOLGT VORBEHALTLICH




ANDERER VEREINBARUNG ELEKTRONISCH. DER KUNDE IST FÜR DIE EINHALTUNG DATENSCHUTZRECHTLICHER BESTIMMUNGEN BEI DER




DATENÜBERMITTLUNG VERANTWORTLICH.








5.4 FÜR DIE RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT UND UNBEDENKLICHKEIT ALLER VOM KUNDEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG SELBST




EINGEGEBENEN ODER ZUR EINBRINGUNG DURCH ACVIS BEIGEBRACHTEN DATEN TRÄGT DER KUNDE DIE ALLEINIGE RECHTLICHE




VERANTWORTUNG.








5.5 SOFERN ACVIS IM RAHMEN DES AUFTRAGES DIE VERMITTLUNG DER EINRICHTUNG VON INTERNET-DOMAINNAMEN DURCH




SOGENANNTE INTERNET-SERVICE-PROVIDER (ISP) ÜBERNIMMT, GILT: BEI DER VERGABE VON DOMAINNAMEN FINDEN DIE




VERGABERICHTLINIEN DES ZUSTÄNDIGEN ISP ANWENDUNG. DIE DIENSTLEISTUNG VON ACVIS BESTEHT GEGEBENENFALLS




AUSSCHLIEßLICH IN DER VERMITTLUNG DES AUFTRAGS ZUR RESERVIERUNG UND/ODER REGISTRIERUNG VON INTERNET-DOMAINNAMEN.




ES WIRD DAHER KEINE GEWÄHR DAFÜR ÜBERNOMMEN, DASS DIE VOM KUNDEN BEANTRAGTEN DOMAINS FREI VON RECHTEN DRITTER




SIND ODER AUF DAUER BESTAND HABEN. EIN ANSPRUCH DES KUNDEN AUF RESERVIERUNG ODER REGISTRIERUNG EINES BESTIMMTEN




DOMAINNAMENS BESTEHT NICHT. DIE VERANTWORTUNG FÜR RECHTSFOLGEN ALLER ART AUS DER RESERVIERUNG UND REGISTRIERUNG




DES DOMAINNAMENS LIEGT AUSSCHLIEßLICH BEIM KUNDEN. SOLLTE EIN DRITTER GEGENÜBER DEM KUNDEN EINE RECHTSVERLETZUNG




DURCH EINEN DOMAINNAMEN RÜGEN, VERPFLICHTET SICH DER AUFTRAGGEBER, ACVIS HIERVON UNVERZÜGLICH IN KENNTNIS ZU




SETZEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, ACVIS VON ERSATZANSPRÜCHEN DRITTER, DIE AUF EINER UNZULÄSSIGEN VERWENDUNG




DES DOMAINNAMENS BERUHEN, FREIZUSTELLEN.








5.6. SOWEIT DER KUNDE, FÜR DEN ZUGRIFF AUF DAS SYSTEM ODER EINE FÜR DIE VERTRAGSERFÜLLUNG VERWENDETE WEBSITE,




EIN INDIVIDUELLES PASSWORT ERHÄLT, IST ER VERPFLICHTET, DIESES DRITTEN NICHT ZU OFFENBAREN UND ES SORGFÄLTIG ZU




VERWAHREN, UM MISSBRÄUCHE DURCH DRITTE AUSZUSCHLIEßEN. BEI VERLUST DES PASSWORTES ODER WENN DEM KUNDEN BEKANNT




WIRD, DASS DRITTE VON DEM PASSWORT KENNTNIS ERLANGT HABEN, IST ER VERPFLICHTET, ACVIS UNVERZÜGLICH ZU




INFORMIEREN. DER KUNDE HAFTET FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS EINEM MISSBRAUCH DES PASSWORTS ERGEBEN, SOWEIT ER




NICHT DEN BEWEIS ERBRINGT, DASS IHN HIERAN KEIN VERSCHULDEN TRIFFT. EINE HAFTUNG VON ACVIS IST IN DIESEM FALL




AUSGESCHLOSSEN.








6. VERTRAGSLAUFZEIT, SONDERKÜNDIGUNGSRECHT




6.1 DER VERTRAG BEGINNT MIT DEM DATUM DES VERTRAGSABSCHLUSSES VEREINBARUNG UND LÄUFT AUF UNBESTIMMTE ZEIT,




MINDESTESNS ABER FÜR DEN ZEITRAUM VON 36 MONATEN.




6.2 DER VERTRAG KANN VON JEDER DER PARTEIEN MIT EINER KÜNDIGUNGSFRIST VON 6 MONATEN ZUM JAHRESENDE SCHRIFTLICH




GEKÜNDIGT WERDEN, JEDOCH ERSTMALS ZUM ABLAUF DER MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT GEMÄß ZIFFER 6.1. DIE KÜNDIGUNG BEDARF




DER SCHRIFTFORM.




6.3 DAS GESETZLICHE RECHT DER PARTEIEN ZUR AUßERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT UNBERÜHRT.




6.4 ACVIS GMBH KANN DEN VERTRAG INSBESONDERE DANN FRISTLOS KÜNDIGEN, WENN DER KUNDE DATEN VON ACVIS GMBH ODER




DER ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEME VERTRAGSWIDRIG GEBRAUCHT.




6.5 FÜR DEN FALL DES ZAHLUNGSVERZUGES GILT FOLGENDES: KOMMT DER KUNDE MIT DER BEZAHLUNG EINER FÄLLIGEN




VERFGÜTUNGSFORDERUNG IN VERZUG, SO IST ACVIS ZUNÄCHST BERECHTIGT, DEN ZUGANG DES KUNDEN MIT SOFORTIGER WIRKUNG




BIS ZUR BEHEBUNG DES VERTRAGSWIDRIGEN ZUSTANDES ZU SPERREN. HIERÜBER WIRD DER KUNDE UNVERZÜGLICH INFOERMIERT.




BEI BERECHTIGTER SPERRUNG BLEIBT DIE ENTSTEHEUNG WEITERER LIZENZFORDERUNGEN UNBERÜHRT. FÜR DEN FALL, DASS DER




KUNDE MIT DEN LAUFENDEN LIZENZGEBÜHREN MIT EINEM BETRAG IN VERZUG GERÄT, DER ZWEI LIZENZGEBÜHREN SUMMENMÄSSIG




ÜBERSTEIGT, KANN ACVIS DEN VERTRAG FRISTLOS KÜNDIGEN. DASSSELBE RECHT STEHT ACVIS ZU, WENN DER KUNDE




UNABHÄNGIG VON DEN LAUFENDEN LIZENZGEBÜHREN MIT DER BEZAHLUNG EINER SONSTIGEN RECHNUNG IN VERZUG GERÄT UND DIE




GESCHULDETE ZAHLUNG TROTZ MAHNUNG NICHT INNERHALB EINER NACHFRIST VON 2 WOCHEN NACHENTRICHTET.




7. GEWÄHRLEISTUNG




7.1 ACVIS GMBH GEWÄHRLEISTET, DASS DIE VON ACVIS GMBH UNTER DIESEM VERTRAG ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN,




INSBESONDERE DIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN ODER ZUGÄNGLICH GEMACHTEN PRODUKTE, DIE VEREINBARTEN FUNKTIONEN WIE




INSBESONDERE DATEN-, VAKANZ- UND BUCHUNGSFUNKTIONALITÄT FEHLERFREI ERFÜLLEN UND WÄHREND DER LAUFZEIT DIESES




VERTRAGES KEINE MÄNGEL AUFWEISEN, DIE DEN WERT ODER DIE TAUGLICHKEIT ZU DEM GEWÖHNLICHEN ODER NACH DEM




VERTRAGSZWECK VORAUSGESETZTEN GEBRAUCH AUFHEBEN ODER EINSCHRÄNKEN. DAS RECHT ZUR MINDERUNG ERSTRECKT SICH NUR




AUF DIE JEWEILS MANGELHAFTE FUNKTIONALITÄT.




7.2 ACVIS GMBH SICHERT EINE BESTMÖGLICHE DATENQUALITÄT ZU, INSBESONDERE, DASS DIE DATEN KORREKT AUFBEREITET SIND




UND DIE PREISANGABEN INKLUSIVE SÄMTLICHER STEUERN UND ZUSCHLÄGE RICHTIG UND VOLLSTÄNDIG ANGEGEBEN WERDEN. DIES




GILT FÜR ALLE DATEN DER LEISTUNGSTRÄGER. ACVIS GMBH HAFTET NICHT FÜR FEHLERHAFTE DATEN DER VERANSTALTER. SOWEIT




ACVIS GMBH ANSPRÜCHE GEGEN DIE VERANSTALTER AUFGRUND DER FEHLERHAFTIGKEIT VON DATEN ZUSTEHEN, TRITT ACVIS GMBH




DIESE UNVERZÜGLICH AN DEN KUNDEN AB, SOWEIT SIE DEN DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN BZW. ZU STELLENDEN




DATENBESTAND BETREFFEN.




7.3 DIE GEWÄHRLEISTUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF SOLCHE SCHÄDEN UND/ODER STÖRUNGEN, DIE DADURCH VERURSACHT




WERDEN, DASS KUNDE SCHULDHAFT GEGEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES VERSTÖSST. EBENSO ENTFÄLLT DIE GEWÄHRLEISTUNG




FÜR DIE FÄLLE, IN DENEN KUNDE DIE PRODUKTE FEHLERHAFT GEBRAUCHT ODER DIESE SELBST GEÄNDERT ODER ERWEITERT HAT.




LETZTERES GILT NICHT, WENN DIE ÄNDERUNG ODER ERWEITERUNG FÜR DEN MANGEL NICHT URSÄCHLICH WAR.




7.4 SOWEIT ACVIS GMBH LIEFERUNGEN ODER WERKLEISTUNGEN ERBRINGT, BESTEHEN MÄNGELANSPRÜCHE NICHT BEI NUR




UNERHEBLICHER ABWEICHUNG VON DER VEREINBARTEN BESCHAFFENHEIT ODER BEI NUR UNERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG DER




BRAUCHBARKEIT.




7.5 SIND LEISTUNGEN IM SINNE DER VORSTEHENDEN ZIFFER GEGENSTAND DER LEISTUNG VON ACVIS GMBH, STEHT DAS WAHLRECHT




ZWISCHEN MÄNGELBESEITIGUNG UND NEULIEFERUNG (NEULEISTUNG) ACVIS GMBH ZU.




7.6 KUNDE HAT ACVIS GMBH AUFTRETENDE MÄNGEL UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH PER E-MAIL MITZUTEILEN. KUNDE WIRD ACVIS




GMBH AUF ANFORDERUNG NACH KRÄFTEN BEI DER ERMITTLUNG UND BESEITIGUNG DES JEWEILIGEN FEHLERS UNTERSTÜTZEN.




FÜR ETWAIGE, IM VERLAUF DES VERTRAGSVERHÄLTNIS AUFTRETENDE DEFIZITE DES ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SOFTWARESYSTEMS




GELTEN VORBEHALTLICH ANDERSLAUTENDER VEREINBARUNG DIE FOLGENDEN FEHLERKATEGORIEN UND REAKTIONSZEITEN:




A) DIE NUTZUNG VERHINDERNDE FEHLER:




SOFERN EIN FEHLER DAZU FÜHRT, DASS DAS SYSTEM NICHT, AUCH NICHT TEILWEISE GENUTZT WERDEN KANN UND KENE AKTUELL




NUTZBARE UMGEHUNGSLÖSUNG VORLIEGT, IST ACVIS IST VERPFLICHTET, DEN FEHLER OHNE SCHULDHAFTES ZÖGERN ZU BEHEBEN.




GELINGT DIES NICHT INNERHALB VON 2 WERKTAGEN, IST DER KUNDE BERECHTIGT, DIE LIZENZ ANTEILIG ZU MINDEREN. EINE




AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG SEITENS DES KUNDEN IST MÖGLICH, SOFERN DER ACVIS ZUVOR EINE FRIST VON MINDESTENS 14




WERKTAGEN GESETZT WURDE, IN DER DIE MÖGLICHE KÜNDIGUNG ANGEDROHT WURDE UND BIS ZUM ABLAUF DER FRIST KEINE




FEHELERBEHEBUNG ODER ALTERNATIVLÖSUNG BEREITGESTELLT WURDE, DIE EINE ANGEMESSENE NUTZUNG DES SYSTEMS ERMÖGLICHT.




B) DIE NUTZUNG BEHINDERNDE FEHLER:




SOLCHE FEHLER SIND ANZUNEHMEN, WENN DER FEHLER DIE NUTZUNG DES SYSTMS ERHEBLICH BEHINDERT, DIE NUTZUNG DES




SYSTEMS JEDOCH MIT VORÜBERGEHEND AKZEPTABLEN EINSCHRENKUNGEN ODER MIT UMGEHUNGSLÖSUNGEN JEDENFALLS GRUNDSÄTZLICH




ODER ZU EINEM ÜBERWEIGENDEN TEIL MÖGLICH IST. GELINGT DIE FEHLERBEHEBUNG NICHT INNERHALB VON 7 WERKTAGEN, IST




DER KUNDE BERECHTIGT DIE LIZENZ ANTEILIG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER WEITEREN NUTZBARKEIT ZU MINDEREN. EINE




AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG SEITENS DES KUNDEN IST MÖGLICH, SOFERN DER ACVIS ZUVOR EINE FRIST VON MINDESTENS 30




WERKTAGEN GESETZT WURDE, IN DER DIE MÖGLICHE KÜNDIGUNG ANGEDROHT WURDE UND BIS ZUM ABLAUF DER FRIST KEINE




FEHELERBEHEBUNG ODER ALTERNATIVLÖSUNG BEREITGESTELLT WURDE, DIE EINE ANGEMESSENE NUTZUNG DES SYSTEMS ERMÖGLICHT.




C) SONSTIGE FEHLER:




SONSTIGE FEHLER, DIE DIE NUTZUNG DES SYSTEMS NICHT IN SEINEN WESENTLICHEN FUNKTIONEN BEEINTRÄCHTIGEN BESEITIGT




ACVIS IN DER REGEL INNERHALB VON 30 WERKTAGEN. SOFERN DIES FÜR DEN KUNDEN ZUMUTBAR IST, KANN DIE FEHLERBEHEBUNG




ABER AUCH MIT DEM NÄCHSTEN GEPLANTEN UPDATE ODER SONSTIGER TURNUSMÄßIGER ÜBERARBEITUNG DES PROGRAMMES ERFOLGEN.




SOLCHE FEHLER BERECHTIGEN NICHT ZUR KÜNDIGUNG ODER ZU EINEM RÜCKTRITT. EINE ETWAIGE MINDERUNG IST ALLENFALLS




NACH EINER DAUER VON 6 MONATEN UND NUR DANN ANTEILIG MÖGLICH, WENN DER FEHLER KONKRETE WIRTSCHAFTLICHE EINBUßEN




ZUR FOLGE HAT.




8. HAFTUNG




8.1 BEI SCHADENERSATZANSPRÜCHEN DES KUNDEN, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, INSBESONDERE WEGEN MÄNGELN, DER




VERLETZUNG VON PFLICHTEN AUS DEM SCHULDVERHÄLTNIS ODER BEI VERTRAGSVERHANDLUNGEN UND AUS UNERLAUBTER HANDLUNG




HAFTEN WIR IN DEN FÄLLEN DES VORSATZES ODER DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN.




GLEICHES GILT, WENN UNSEREN VERTRETERN ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT.




IM ÜBRIGEN IST DIE HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT NICHT WEGEN DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG WESENTLICHER




VERTRAGSPFLICHTEN ZWINGEND GEHAFTET WIRD. WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE, DIE DER VERTRAG NACH SEINEM




INHALT UND ZWECK GERADE ZU GEWÄHREN HAT ODER DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS




ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER KUNDE REGELMÄßIG VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF. DER




SCHADENERSATZANSPRUCH WEGEN DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST JEDOCH AUF DEN VORHERSEHBAREN,




VERTRAGSTYPISCHEN SCHADEN BEGRENZT. DIE GLEICHE BEGRENZUNG GILT IN FÄLLEN DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT.




8.2 DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BETREFFEN NICHT DIE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM




PRODUKTHAFTUNGSGESETZ. WEITER GELTEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT IN FÄLLEN DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG DES




LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT.




8.3 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN WEGEN EINES MANGELS VERJÄHREN NACH EINEM JAHR AB GEFAHRÜBERGANG DES




LIEFERGEGENSTANDES ODER, SOWEIT EINE ABNAHME ERFORDERLICH IST, AB DER ABNAHME. DIESE FRIST GILT NICHT FÜR




SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT ODER AUS




VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNGEN SEITENS BRAUNFORM ODER SEINER ERFÜLLUNGSGEHILFEN,




WELCHE JEWEILS NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN VERJÄHREN.




9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT




9.1 ERFÜLLUNGSORT FÜR LIEFERUNGEN UND ZAHLUNGEN IST KARLSRUHE, DEUTSCHLAND.




9.2 IST DER KUNDE KAUFMANN, JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ODER ÖFFENTLICH-RECHTLICHES




SONDERVERMÖGEN, IST AUSSCHLIEßLICHER GERICHTSSTAND FÜR JEGLICHE STREITIGKEITEN AUS DIESEM VERTRAG KARLSRUHE,




DEUTSCHLAND. DASSELBE GILT, WENN DER KUNDE KEINEN ALLGEMEINEN GERICHTSSTAND IN DEUTSCHLAND HAT ODER WOHNSITZ




ODER GEWÖHNLICHER AUFENTHALT IM ZEITPUNKT DER KLAGEERHEBUNG NICHT BEKANNT SIND. WIR SIND JEDOCH AUCH BERECHTIGT,




AM SITZ DES KUNDEN ZU KLAGEN.




9.3 DIE RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND ACVIS UNTERLIEGEN AUSSCHLIEßLICH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK




DEUTSCHLAND. INTERNATIONALES KAUFRECHT (UN-KAUFRECHT) ODER SONSTIGES ZWISCHENSTAATLICHES RECHT WIRD, SOWEIT




GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSGESCHLOSSEN.




9.4 DIE VERTRAGSSPRACHE IST DEUTSCH. DIE DEUTSCHE FASSUNG DIESER BEDINGUNGEN IST MAßGEBLICH.








ACVIS GMBH, KARLSRUHE




STAND APRIL 2023