ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ANWENDUNG UND GELTUNG
1.1 NACHFOLGENDE BEDINGUNGEN DER FIRMA ACVIS GMBH (NACHFOLGEND ACVIS GENANNT) GELTEN FÜR ALLE VERTRÄGE, DIE
ZWISCHEN ACVIS UND DEM VERTRAGSPARTNER (NACHFOLGEND KUNDE GENANNT) ABGESCHLOSSEN WERDEN. SIE GELTEN INSBESONDERE
FÜR ALLE ZUKÜNFTIGEN GESCHÄFTE, SELBST WENN NICHT AUSDRÜCKLICH AUF SIE BEZUG GENOMMEN WIRD. DIE NACHFOLGENDEN
BEDINGUNGEN GELTEN NUR GEGENÜBER UNTERNEHMERN. UNTERNEHMER IM SINNE DIESER BEDINGUNGEN SIND NATÜRLICHE UND
JURISTISCHE PERSONEN ODER RECHTSFÄHIGE PERSONENGESELLSCHAFTEN, MIT DENEN IN GESCHÄFTSBEZIEHUNG GETRETEN WIRD UND
DIE IN AUSÜBUNG EINER GEWERBLICHEN ODER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT HANDELN.
1.2 DIE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN FÜR SÄMTLICHE GESCHÄFTSBEREICHE VON ACVIS. INSBESONDERE WIRD DURCH DIE
VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN DER KERNGESCHÄFTBEREICH VON ACVIS – DIE ZURVERFÜGUNGSTELLUNG VON TOURISTISCHEN
SOFTWARESYSTEMEN – GEREGELT. SOWEIT IM RAHMEN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ANDERE GESCHÄFTE ZUM ABSCHLUSS KOMMEN,
GELTEN DIE VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN EBENFALLS, SOWEIT SICH NICHT AUS DER NATUR DES JEWEILIGEN VERTRAGES EINE
INDIVIDUELLE ABWEICHUNG ERGIBT.
1.3 ENTGEGENSTEHENDE, ABWEICHENDE ODER ERGÄNZENDE AGB UNSERER KUNDEN SIND AUCH DANN UNVERBINDLICH, WENN ACVIS
DIESEN NICHT AUSDRÜCKLICH WIDERSPRICHT.
1.4 DER KUNDE DARF SEINE VERTRAGSRECHTE ODER TEILE DAVON OHNE UNSERE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG NICHT AUF DRITTE
ÜBERTRAGEN.
2. VERTRAGSABSCHLUSS UND LIEFERUMFANG
2.1 IM REGELFALL KOMMT DER VERTRAG MIT DER UNTERZEICHNUNG DES VON UNS UNTERBREITETEN VERTRAGES ZUSTANDE. SOFERN
KEIN VERTRAGSENTWURF ÜBERMITTELT WIRD, SIND UNSERE ANGEBOTE FREIBLEIBEND. ES HANDELT SICH NUR UM AUFFORDERUNGEN
ZUR ABGABE VON ANGEBOTEN. DER VERTRAG KOMMT IN DIESEM FALL MIT ZUGANG DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG VON ACVIS
ZUSTANDE. FALLS KEINE SCHRIFTLICHE BESTÄTIGUNG ERFOLGT, GILT DER AUFTRAG MIT DER ZURVERFÜGUNGSTELLUNG DER
LEISTUNG ODER WARE AN DEN KUNDEN ALS ANGENOMMEN.
2.2 ÄNDERUNGEN IN KONSTRUKTION UND/ODER FORM UND/ODER AUSFÜHRUNG SOWIE TECHNISCHE ÄNDERUNGEN BLEIBEN
VORBEHALTEN, UND BERECHTIGEN NICHT ZU BEANSTANDUNGEN ODER ZUM RÜCKTRITT, SOFERN DIE ÄNDERUNGEN UNTER
BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN VON ACVIS FÜR DEN KUNDEN ZUMUTBAR SIND. SOWEIT SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT
WIRD, BEHÄLT SICH ACVIS DIE FORTENTWICKLUNG DER SOFTWARE IN BEZUG AUF QUALITÄT UND MODERNITÄT SOWIE DIE
ANPASSUNGN AN GEÄNDEERTE ANFORDERUNGEN VOR.
2.3 IM ÜBRIGEN GELTEN DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KOMMUNIZIERTEN UNTERLAGEN WIE ABBILDUNGEN,
ZEICHNUNGEN, PRÄSENTATIONEN, LEISTUNGSANGABEN ODER BEISPIELDARSTELLUNGEN ALS UNVERBINDLICHE ANSCHAUUNGSOBJEKTE,
SOWEIT SIE NICHT AUSDRÜCKLICH ALS VERBINDLICH BEZEICHNET SIND.
3. LIZENZGEGENSTAND BEI LIZNSIERTER SOFTWARE
3.1 SOWEIT NICHT ANDERS VEREINBART IST LIZENZGEGENSTAND DAS SYSTEM TRAVCOM24 FÜR REISEBUCHUNGEN, DAS DER KUNDE
ZU DEM ZWECK DER ONLINE REISEVERMITTLUNG ERHÄLT. DAS SYSTEM TRAVCOM24 BIETET DEM KUNDEN DIE MÖGLICHKEIT,
ZUNÄCHST AUF DATENBANK UND SERVER DER ACVIS GMBH MIT INFORMATIONEN ÜBER REISEANGEBOTSDATENBANKEN TOURISTISCHER
REISEVERANSTALTER SOWIE AUF ANGESCHLOSSENE BUCHUNGSSYSTEME WIE Z.B. TRAFFICS ZUZUGREIFEN, SOWIE IM FOLGENDEN AUF
DIE DATEN DIESER ANBIETER. DIE SUCH- UND BUCHUNGSSYSTEME DIESER SYSTEME ENTHALTEN DATEN SOWIE VERBINDUNGEN UND
VERWEISE AUF DIE ANGEBOTS- UND BUCHUNGSINFORMATIONEN DER MEISTEN TOURISTISCHEN REISEVERANSTALTER IN DEUTSCHLAND,
ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZ (DACH). DIES GESCHIEHT PRIMÄR ZU DEM ZWECK, ENDVERBRAUCHER, WELCHE DIE WEBSITE
NUTZEN, IN DIE LAGE ZU VERSETZEN, ÜBER TRAVCOM24 AUF SERVER DIESER ANBIETER ZUZUGREIFEN UND SELBSTÄNDIG
RECHERCHEN ANZUSTELLEN UND GEGEBENENFALLS REISEBUCHUNGEN ZU TÄTIGEN. ZUDEM ERHÄLT DER KUNDE EINE ZUGANGSKENNUNG
UND EIN PASSWORT FÜR DAS ADMINISTRATIONSSYSTEM UNTER ANDEREM ZUR KONFIGURATION DER TRAVCOM24 ANSICHT UND ZUM
VERWALTEN DER EINGEGANGENEN BUCHUNGEN SOWIE FÜR STATISTISCHE AUSWERTUNGEN SOWIE CMS FUNKTIONALITÄTEN. ÜBER
KOSTENPFLICHTIGE ZUSATZMODULE WIE Z.B. TRAFFICS COSMONAUT KANN DAS BERATUNGS– UND BUCHUNGSSYSTEM AUCH ERGÄNZEND
FÜR DEN EINSATZ IM CALLCENTER UND/ODER AM COUNTER EINGESETZT WERDEN.
3.2 DER KUNDE KANN SODANN Z.B ÜBER EINE VON TRAFFICS VERGEBENE AGENTUR BETRIEBSSTELLE (AGBST) BUCHUNGEN
VORNEHMEN. DIE BETRIEBSSTELLE AGBST MUSS VOM KUNDEN BEI JEDEM VERANSTALTER UNTER ANGABE SEINER AGENTURNUMMER
FREIGESCHALTET WERDEN. DAZU WIRD DER KUNDE EINE LISTE DER AGENTURNUMMERN AN DEN JEWEILIGEN REISEVERANSTALTER ZUR
AKTIVIERUNG MELDEN.
3.3 SOWOHL AVICS ALS AUCH TRAFFICS UND/ODER ANDERE ANGESCHLOSSENE ANBIETER BEHALTEN SICH VOR, DIE EIGENSCHAFTEN
UND LEISTUNGSMERKMALE IHRER PRODUKTE IM RAHMEN DER STÄNDIGEN PRODUKTVERBESSERUNG UND WEITERENTWICKLUNG ZU
VERÄNDERN.
3.4 GERÄT DER KUNDE MIT SEINEN ZAHLUNGSPFLICHTEN IN VERZUG, SO STEHT ACVIS DAS RECHT ZU, DEN ZUGANG DES KUNDEN
MIT SOFORTIGER WIRKUNG BIS ZUR BEHEBUNG DES VERTRAGSWIDRIGEN ZUSTANDES ZU SPERREN. HIERÜBER WIRD DER KUNDE
UNVERZÜGLICH INFOERMIERT.
4. VERGÜTUNG, LEISTUNGSUMFANG UND ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR ZAHLUNG
EINMALIGE INVESTITIONEN SETUP/ANPASSUNGEN
4.1 MIT VERTRAGSABSCHLUSS WERDEN DIE JEWEILIGEN EINRICHTUNGSKOSTEN FÄLLIG. SOFERN UNTER PUNKT VERGÜTUNG NICHT
ANDERS VEREINBART, ERFOLGT DIE UMSETZUNG DURCH ACVIS GMBH ERST NACH EINGANG DER ZAHLUNG UND DER VOLLSTÄNDIGEN
LIEFERUNG DER ERFORDERLICHEN INFORMATIONEN BZW. UNTERLAGEN. DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, DIE ZAHLUNG UND DIE
LIEFERUNG DER UNTERLAGEN/INFORMATIONEN INNERHALB VON 14 TAGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS ZU LEISTEN.
DIE EINRICHTUNGSKOSTEN BEINHALTEN VORBEHALTLICH GESONDERTER VEREINBARUNG DIE FREISCHALTUNG UND CRS KONFIGURATION
SOWIE SUPPORT, TEST UND ABNAHME DER BUCHUNGSSTRECKE / ANWENDUNG.
DIE EINRICHTUNGSPAUSCHALE FÄLLT FÜR JEDE POSITION, D.H. FÜR JEDES ETWA ZUSÄTZLICH GEBUCHTES MODUL (Z.B.
TRAVELCOM24 FERIENTOURISTIK ODER TRAVELCOM24 FERIENFABRIK) GESONDERT AN.
MONATLICHE BERECHNUNG LIZENZEN UND WARTUNG
4.2 DER KUNDE ZAHLT AN ACVIS ALS LIZENZGEBERIN FÜR DIE IN DIESEM VERTRAG AUFGEFÜHRTEN LEISTUNGEN UND FÜR DIE
EINRÄUMUNG EINER LIZENZ PRO BETRIEBSSTELLE REGELMÄßIG MONATLICHE GEBÜHREN. DIE MONATLICH ANFALLENDEN GEBÜHREN
SIND JEWEILS IM VORAUS AM DRITTEN BANKARBEITSTAG DES JEWEILS ERSTEN MONATS FÄLLIG, OHNE DASS ES EINER RECHNUNG
BEDARF. DIE RECHNUNG WIRD ZU INFORMATIONSZWECKEN UND AUS STEUERLICHEN GRÜNDEN ERTEILT. NUTZUNGSABHÄNGIGE
ENTGELTE WERDEN GESONDERT ABGERECHNET UND MIT ZUGANG DER RECHNUNG FÄLLIG. DER BEGINN DER BERECHNUNG DER
MONATLICHEN LIZENZGEBÜHREN ERFOLGT MIT VERTRAGSBEGINN. DIE MONATLICHEN LIZENZGEBÜHREN BEINHALTEN DIE WARTUNGSPAUSCHALE, SERVERWARTUNG UND HOSTING. ÄNDERUNGEN,
ANPASSUNGEN DER BUCHUNGSSCHNITTSTELLEN, SICHERHEITS/PERFORMENCE UPDATES SOWIE DAS EINSTELLEN DER PRODUKT UND
BUCHUNGSDATEN. SOWEIT VEREINBART BEINHALTEN DIE LIZENZGEBÜHREN DEN ZUGANG ZUR TRAFFICS CONNECTOR SCHNITTSTELLE.
TRANSAKTIONSGEBÜHREN PRO BUCHUNG
4.3 FÜR JEDE BEIM KUNDEN EINGEHENDE BUCHUNG WIRD EINE BUCHUNGSGEBÜHR FÄLLIG. DIESE TRANSAKTIONSABHÄNGIGEN
GEBÜHREN WERDEN FÜR JEDE EINGEHENDE BUCHUNG BERECHNET UND BELAUFEN SICH AUF DEN MIT DEM KUNDEN VEREINBARTEN
PROZENTSATZ AUS DEM VERMITTELTEN REISEUMSATZ. DIE GEBÜHR FÄLLT IN DEM MONAT AN, IN DEM DIE BUCHUNG EINGEHT. AUF
DEN EVTL. SPÄTEREN ABSCHLUSS EINES VERTRAGES MIT DEM REISENDEN ODER DIE DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNG KOMMT ES FÜR
DIE ENTSTEHUNG DER BUCHUNGSGEBÜHR NICHT AN. DIE ABRECHNUNG ERFOLGT MONATLICH.
4.4 DIE FÜR DIE ABRECHNUNG DER TRANSAKTIONSGEBÜHR NOTWENDIGEN DATEN WERDEN DER ACVIS ÜBER DAS GENUTZTE SYSTEM
ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER KUNDE IST MIT DER BEREITSTELLUNG DIESER DATEN AN ACVIS EINVERSTANDEN. FÜR DEN FALL,
DASS AUS TECHNISCHEN ODER SONSTIGEN GRÜNDEN ACVIS KEINEN ZUGRIFF AUF PROVISIONSPFLICHTIGE BUCHUNGEN ERHALTEN
SOLLTE, VERPFLICHTET SICH DER KUNDE, GEGENÜBER ACVIS AUSKUNFT ÜBER DIE PROVISIONSPFLICHTIGEN BUCHUNGEN ZU
ERTEILEN UND DIESE AUF ANFORDERUNG ZU BELEGEN.
4.5 DER KUNDE VERPFLICHTET SICH, DEN BRANCHENÜBLICHEN WERT ZUM VERHÄLTNIS VON SYSTEMABFRAGEN ZU BUCHUNGEN NICHT
ÜBER DAS 3-FACHE ZU ÜBERSCHREITEN. BEI EINER DERARTIGEN ÜBERSCHREITUNG IST ACVIS GMBH ODER ANGESCHLOSSENE
BUCHUNGSSYSTEME BERECHTIGT, ENTGANGENE BUCHUNGSGEBÜHREN DEM KUNDEN ZU BERECHNEN.
4.6 ALLE PREISE VERSTEHEN SICH ZUZÜGLICH DER GESETZLICHEN ANZUWENDENDEN UMSATZSTEUER.
4.7 DER KUNDE IST EINVERSTANDEN, DASS DIE JEWEILS FÄLLIGEN RECHNUNGSBETRÄGE IM LASTSCHRIFTVERFAHREN ABGEBUCHT
WERDEN. DER KUNDE ERMÄCHTIGT DIE ACVIS GMBH, DIE RECHNUNGSBETRÄGE BEI FÄLLIGKEIT ZU LASTEN SEINES KONTOS DURCH
LASTSCHRIFT (ABBUCHUNGSAUFTRAG) GEMÄß VON IHM AUSGEFÜHLLTEM FORMULAR EINZUZIEHEN. DER KUNDE HAT FÜR EINE
AUSREICHENDE DECKUNG DES KONTOS ZU SORGEN.
4.8 DER KUNDE GERÄT OHNE WEITERE ERKLÄRUNG DER ACVIS IN VERZUG, WENN BEI MONATLICHEN ZAHLUNGN NICHT ZUM
FESTGELEGTEN TERMIN GEZAHLT WIRD. BEI SONSTIGEN RECHNUNGEN GERÄT DER KUNDE ZEHN TAGE NACH DEM TAG DES
RECHNUNGSERHALTES ODER DEM VERTRAGLICH BESTIMMTEN FÄLLIGKEITDATUM IN VERZUG.
5. RECHTEÜBERTRAGUNG UND RECHTEVORBEHALT, DATENLIEFERUNG, VERMITTLUNG VON DOMAINS
5.1 DIE DATENBANKEN UND SOFTWAREAPPLIKATIONEN DER ACVIS GMBH SOWIE DER ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEME SIND
URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. DIE ACVIS GMBH RÄUMT DEM KUNDEN DAS NICHT AUSSCHLIESSLICHE, NICHT ÜBERTRAGBARE RECHT
EIN, DIE AUS DEM/ÜBER DEN ACVIS GMBH SERVER ABGERUFENEN DATEN DURCH VERWENDUNG EINES HYPERLINKS NUTZERN SEINES
WEBANGEBOTS ZUR ANSICHT UND RECHERCHE UND ZUR DURCHFÜHRUNG VON BUCHUNGEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIES UMFASST
DAS NICHT AUSSCHLIESSLICHE, NICHT ÜBERTRAGBARE RECHT, DIE ÜBERTRAGENEN DATEN ZWISCHEN ZU SPEICHERN UND IM
INTERNET ZU VERBREITEN, ZU VERÖFFENTLICHEN UND ZUM ABRUF BEREIT ZU HALTEN. DIE SONSTIGE VERVIELFÄLTIGUNG IST
NICHT GESTATTET, SOWIE JEGLICHE DENKBARE WEITERVERWENDUNG ÜBER DIE GESETZLICH VORGESEHENEN AUSNAHMEN HINAUS.
AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT IST AUCH JEDE ANDERE FORM DER WEITERVERBREITUNG, EINE ANDERE ALS DIE VERTRAGLICH
VEREINBARTE VERWENDUNG, SOWIE SONSTIGE BEREITSTELLUNG ODER NUTZUNG DER DATEN. DIE NUTZUNG DER DATEN EINES
REISEVERANSTALTERS IST JEWEILS NUR IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM ANGEBOT DES VERANSTALTERS GESTATTET.
5.2 SONDERKÜNDIGUNGSRECHT. ACVIS GMBH KANN DEN VERTRAG INSBESONDERE DANN FRISTLOS KÜNDIGEN, WENN
A) DER KUNDE DATEN VON ACVIS GMBH ODER DEN ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEMEN VERTRAGSWIDRIG GEBRAUCHT,
B) DIE SYSTEMABFRAGEN IM VERHÄLTNIS ZU DEN BUCHUNGEN DEN BRANCHENWERT ÜBERSTEIGEN,
C) DER KUNDE ACVIS GMBH FALSCHE ODER UNVOLLSTÄNDIGE DATEN ÜBERMITTELT,
D) SCHNITTSTELLEN DES KUNDEN NICHT FUNKTIONIEREN ODER
E) DURCH VERSCHULDEN DES KUNDEN IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER NUTZUNGSVEREINBARUNG URHEBERRECHTE VON ACVIS GMBH
ODER VON DRITTEN VERLETZT WERDEN.
SOWEIT KEIN VORSÄTZLICHES ODER GROB FAHLÄSSIGES VERHALTEN DES KUNDEN VORLIEGT UND NOCH KEIN GRAVIERENDER SCHADEN
ENTSTANDEN IST, WIRD ACVIS DEM KUNDEN ZUNÄCHST MIT ANGEMESSENER FRIST GELEGENHEIT GEBEN, DEN VERTRAGSWIDERIGEN
ZUSTAND ZU KORRIGIEREN UND EINEN ETWAIGEN SCHADEN ZU BEHEBEN. SOLLTE DER KUNDE DEM NICHT RECHTZEITIG NACHKOMMEN,
KANN DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG ERKLÄRT WERDEN.
5.3 DER AUFTRAGGEBER IST VERANTWORTLICH FÜR DIE RECHTZEITIGE ÜBEERMITTLUNG VON FÜR DEN VERTRAGSZWECK
ERFORDERLICHEN DATEN UND INHALTE IM VEREINBARTEN FORMAT. DIE LIEFERUNG VON DATEN AN ACVIS ERFOLGT VORBEHALTLICH
ANDERER VEREINBARUNG ELEKTRONISCH. DER KUNDE IST FÜR DIE EINHALTUNG DATENSCHUTZRECHTLICHER BESTIMMUNGEN BEI DER
DATENÜBERMITTLUNG VERANTWORTLICH.
5.4 FÜR DIE RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT UND UNBEDENKLICHKEIT ALLER VOM KUNDEN ZUR VERÖFFENTLICHUNG SELBST
EINGEGEBENEN ODER ZUR EINBRINGUNG DURCH ACVIS BEIGEBRACHTEN DATEN TRÄGT DER KUNDE DIE ALLEINIGE RECHTLICHE
VERANTWORTUNG.
5.5 SOFERN ACVIS IM RAHMEN DES AUFTRAGES DIE VERMITTLUNG DER EINRICHTUNG VON INTERNET-DOMAINNAMEN DURCH
SOGENANNTE INTERNET-SERVICE-PROVIDER (ISP) ÜBERNIMMT, GILT: BEI DER VERGABE VON DOMAINNAMEN FINDEN DIE
VERGABERICHTLINIEN DES ZUSTÄNDIGEN ISP ANWENDUNG. DIE DIENSTLEISTUNG VON ACVIS BESTEHT GEGEBENENFALLS
AUSSCHLIEßLICH IN DER VERMITTLUNG DES AUFTRAGS ZUR RESERVIERUNG UND/ODER REGISTRIERUNG VON INTERNET-DOMAINNAMEN.
ES WIRD DAHER KEINE GEWÄHR DAFÜR ÜBERNOMMEN, DASS DIE VOM KUNDEN BEANTRAGTEN DOMAINS FREI VON RECHTEN DRITTER
SIND ODER AUF DAUER BESTAND HABEN. EIN ANSPRUCH DES KUNDEN AUF RESERVIERUNG ODER REGISTRIERUNG EINES BESTIMMTEN
DOMAINNAMENS BESTEHT NICHT. DIE VERANTWORTUNG FÜR RECHTSFOLGEN ALLER ART AUS DER RESERVIERUNG UND REGISTRIERUNG
DES DOMAINNAMENS LIEGT AUSSCHLIEßLICH BEIM KUNDEN. SOLLTE EIN DRITTER GEGENÜBER DEM KUNDEN EINE RECHTSVERLETZUNG
DURCH EINEN DOMAINNAMEN RÜGEN, VERPFLICHTET SICH DER AUFTRAGGEBER, ACVIS HIERVON UNVERZÜGLICH IN KENNTNIS ZU
SETZEN. DER KUNDE IST VERPFLICHTET, ACVIS VON ERSATZANSPRÜCHEN DRITTER, DIE AUF EINER UNZULÄSSIGEN VERWENDUNG
DES DOMAINNAMENS BERUHEN, FREIZUSTELLEN.
5.6. SOWEIT DER KUNDE, FÜR DEN ZUGRIFF AUF DAS SYSTEM ODER EINE FÜR DIE VERTRAGSERFÜLLUNG VERWENDETE WEBSITE,
EIN INDIVIDUELLES PASSWORT ERHÄLT, IST ER VERPFLICHTET, DIESES DRITTEN NICHT ZU OFFENBAREN UND ES SORGFÄLTIG ZU
VERWAHREN, UM MISSBRÄUCHE DURCH DRITTE AUSZUSCHLIEßEN. BEI VERLUST DES PASSWORTES ODER WENN DEM KUNDEN BEKANNT
WIRD, DASS DRITTE VON DEM PASSWORT KENNTNIS ERLANGT HABEN, IST ER VERPFLICHTET, ACVIS UNVERZÜGLICH ZU
INFORMIEREN. DER KUNDE HAFTET FÜR ALLE SCHÄDEN, DIE SICH AUS EINEM MISSBRAUCH DES PASSWORTS ERGEBEN, SOWEIT ER
NICHT DEN BEWEIS ERBRINGT, DASS IHN HIERAN KEIN VERSCHULDEN TRIFFT. EINE HAFTUNG VON ACVIS IST IN DIESEM FALL
AUSGESCHLOSSEN.
6. VERTRAGSLAUFZEIT, SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
6.1 DER VERTRAG BEGINNT MIT DEM DATUM DES VERTRAGSABSCHLUSSES VEREINBARUNG UND LÄUFT AUF UNBESTIMMTE ZEIT,
MINDESTESNS ABER FÜR DEN ZEITRAUM VON 36 MONATEN.
6.2 DER VERTRAG KANN VON JEDER DER PARTEIEN MIT EINER KÜNDIGUNGSFRIST VON 6 MONATEN ZUM JAHRESENDE SCHRIFTLICH
GEKÜNDIGT WERDEN, JEDOCH ERSTMALS ZUM ABLAUF DER MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT GEMÄß ZIFFER 6.1. DIE KÜNDIGUNG BEDARF
DER SCHRIFTFORM.
6.3 DAS GESETZLICHE RECHT DER PARTEIEN ZUR AUßERORDENTLICHEN KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND BLEIBT UNBERÜHRT.
6.4 ACVIS GMBH KANN DEN VERTRAG INSBESONDERE DANN FRISTLOS KÜNDIGEN, WENN DER KUNDE DATEN VON ACVIS GMBH ODER
DER ANGESCHLOSSENEN BUCHUNGSSYSTEME VERTRAGSWIDRIG GEBRAUCHT.
6.5 FÜR DEN FALL DES ZAHLUNGSVERZUGES GILT FOLGENDES: KOMMT DER KUNDE MIT DER BEZAHLUNG EINER FÄLLIGEN
VERFGÜTUNGSFORDERUNG IN VERZUG, SO IST ACVIS ZUNÄCHST BERECHTIGT, DEN ZUGANG DES KUNDEN MIT SOFORTIGER WIRKUNG
BIS ZUR BEHEBUNG DES VERTRAGSWIDRIGEN ZUSTANDES ZU SPERREN. HIERÜBER WIRD DER KUNDE UNVERZÜGLICH INFOERMIERT.
BEI BERECHTIGTER SPERRUNG BLEIBT DIE ENTSTEHEUNG WEITERER LIZENZFORDERUNGEN UNBERÜHRT. FÜR DEN FALL, DASS DER
KUNDE MIT DEN LAUFENDEN LIZENZGEBÜHREN MIT EINEM BETRAG IN VERZUG GERÄT, DER ZWEI LIZENZGEBÜHREN SUMMENMÄSSIG
ÜBERSTEIGT, KANN ACVIS DEN VERTRAG FRISTLOS KÜNDIGEN. DASSSELBE RECHT STEHT ACVIS ZU, WENN DER KUNDE
UNABHÄNGIG VON DEN LAUFENDEN LIZENZGEBÜHREN MIT DER BEZAHLUNG EINER SONSTIGEN RECHNUNG IN VERZUG GERÄT UND DIE
GESCHULDETE ZAHLUNG TROTZ MAHNUNG NICHT INNERHALB EINER NACHFRIST VON 2 WOCHEN NACHENTRICHTET.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 ACVIS GMBH GEWÄHRLEISTET, DASS DIE VON ACVIS GMBH UNTER DIESEM VERTRAG ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN,
INSBESONDERE DIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN ODER ZUGÄNGLICH GEMACHTEN PRODUKTE, DIE VEREINBARTEN FUNKTIONEN WIE
INSBESONDERE DATEN-, VAKANZ- UND BUCHUNGSFUNKTIONALITÄT FEHLERFREI ERFÜLLEN UND WÄHREND DER LAUFZEIT DIESES
VERTRAGES KEINE MÄNGEL AUFWEISEN, DIE DEN WERT ODER DIE TAUGLICHKEIT ZU DEM GEWÖHNLICHEN ODER NACH DEM
VERTRAGSZWECK VORAUSGESETZTEN GEBRAUCH AUFHEBEN ODER EINSCHRÄNKEN. DAS RECHT ZUR MINDERUNG ERSTRECKT SICH NUR
AUF DIE JEWEILS MANGELHAFTE FUNKTIONALITÄT.
7.2 ACVIS GMBH SICHERT EINE BESTMÖGLICHE DATENQUALITÄT ZU, INSBESONDERE, DASS DIE DATEN KORREKT AUFBEREITET SIND
UND DIE PREISANGABEN INKLUSIVE SÄMTLICHER STEUERN UND ZUSCHLÄGE RICHTIG UND VOLLSTÄNDIG ANGEGEBEN WERDEN. DIES
GILT FÜR ALLE DATEN DER LEISTUNGSTRÄGER. ACVIS GMBH HAFTET NICHT FÜR FEHLERHAFTE DATEN DER VERANSTALTER. SOWEIT
ACVIS GMBH ANSPRÜCHE GEGEN DIE VERANSTALTER AUFGRUND DER FEHLERHAFTIGKEIT VON DATEN ZUSTEHEN, TRITT ACVIS GMBH
DIESE UNVERZÜGLICH AN DEN KUNDEN AB, SOWEIT SIE DEN DEM KUNDEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN BZW. ZU STELLENDEN
DATENBESTAND BETREFFEN.
7.3 DIE GEWÄHRLEISTUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF SOLCHE SCHÄDEN UND/ODER STÖRUNGEN, DIE DADURCH VERURSACHT
WERDEN, DASS KUNDE SCHULDHAFT GEGEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES VERSTÖSST. EBENSO ENTFÄLLT DIE GEWÄHRLEISTUNG
FÜR DIE FÄLLE, IN DENEN KUNDE DIE PRODUKTE FEHLERHAFT GEBRAUCHT ODER DIESE SELBST GEÄNDERT ODER ERWEITERT HAT.
LETZTERES GILT NICHT, WENN DIE ÄNDERUNG ODER ERWEITERUNG FÜR DEN MANGEL NICHT URSÄCHLICH WAR.
7.4 SOWEIT ACVIS GMBH LIEFERUNGEN ODER WERKLEISTUNGEN ERBRINGT, BESTEHEN MÄNGELANSPRÜCHE NICHT BEI NUR
UNERHEBLICHER ABWEICHUNG VON DER VEREINBARTEN BESCHAFFENHEIT ODER BEI NUR UNERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG DER
BRAUCHBARKEIT.
7.5 SIND LEISTUNGEN IM SINNE DER VORSTEHENDEN ZIFFER GEGENSTAND DER LEISTUNG VON ACVIS GMBH, STEHT DAS WAHLRECHT
ZWISCHEN MÄNGELBESEITIGUNG UND NEULIEFERUNG (NEULEISTUNG) ACVIS GMBH ZU.
7.6 KUNDE HAT ACVIS GMBH AUFTRETENDE MÄNGEL UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH PER E-MAIL MITZUTEILEN. KUNDE WIRD ACVIS
GMBH AUF ANFORDERUNG NACH KRÄFTEN BEI DER ERMITTLUNG UND BESEITIGUNG DES JEWEILIGEN FEHLERS UNTERSTÜTZEN.
FÜR ETWAIGE, IM VERLAUF DES VERTRAGSVERHÄLTNIS AUFTRETENDE DEFIZITE DES ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SOFTWARESYSTEMS
GELTEN VORBEHALTLICH ANDERSLAUTENDER VEREINBARUNG DIE FOLGENDEN FEHLERKATEGORIEN UND REAKTIONSZEITEN:
A) DIE NUTZUNG VERHINDERNDE FEHLER:
SOFERN EIN FEHLER DAZU FÜHRT, DASS DAS SYSTEM NICHT, AUCH NICHT TEILWEISE GENUTZT WERDEN KANN UND KENE AKTUELL
NUTZBARE UMGEHUNGSLÖSUNG VORLIEGT, IST ACVIS IST VERPFLICHTET, DEN FEHLER OHNE SCHULDHAFTES ZÖGERN ZU BEHEBEN.
GELINGT DIES NICHT INNERHALB VON 2 WERKTAGEN, IST DER KUNDE BERECHTIGT, DIE LIZENZ ANTEILIG ZU MINDEREN. EINE
AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG SEITENS DES KUNDEN IST MÖGLICH, SOFERN DER ACVIS ZUVOR EINE FRIST VON MINDESTENS 14
WERKTAGEN GESETZT WURDE, IN DER DIE MÖGLICHE KÜNDIGUNG ANGEDROHT WURDE UND BIS ZUM ABLAUF DER FRIST KEINE
FEHELERBEHEBUNG ODER ALTERNATIVLÖSUNG BEREITGESTELLT WURDE, DIE EINE ANGEMESSENE NUTZUNG DES SYSTEMS ERMÖGLICHT.
B) DIE NUTZUNG BEHINDERNDE FEHLER:
SOLCHE FEHLER SIND ANZUNEHMEN, WENN DER FEHLER DIE NUTZUNG DES SYSTMS ERHEBLICH BEHINDERT, DIE NUTZUNG DES
SYSTEMS JEDOCH MIT VORÜBERGEHEND AKZEPTABLEN EINSCHRENKUNGEN ODER MIT UMGEHUNGSLÖSUNGEN JEDENFALLS GRUNDSÄTZLICH
ODER ZU EINEM ÜBERWEIGENDEN TEIL MÖGLICH IST. GELINGT DIE FEHLERBEHEBUNG NICHT INNERHALB VON 7 WERKTAGEN, IST
DER KUNDE BERECHTIGT DIE LIZENZ ANTEILIG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER WEITEREN NUTZBARKEIT ZU MINDEREN. EINE
AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG SEITENS DES KUNDEN IST MÖGLICH, SOFERN DER ACVIS ZUVOR EINE FRIST VON MINDESTENS 30
WERKTAGEN GESETZT WURDE, IN DER DIE MÖGLICHE KÜNDIGUNG ANGEDROHT WURDE UND BIS ZUM ABLAUF DER FRIST KEINE
FEHELERBEHEBUNG ODER ALTERNATIVLÖSUNG BEREITGESTELLT WURDE, DIE EINE ANGEMESSENE NUTZUNG DES SYSTEMS ERMÖGLICHT.
C) SONSTIGE FEHLER:
SONSTIGE FEHLER, DIE DIE NUTZUNG DES SYSTEMS NICHT IN SEINEN WESENTLICHEN FUNKTIONEN BEEINTRÄCHTIGEN BESEITIGT
ACVIS IN DER REGEL INNERHALB VON 30 WERKTAGEN. SOFERN DIES FÜR DEN KUNDEN ZUMUTBAR IST, KANN DIE FEHLERBEHEBUNG
ABER AUCH MIT DEM NÄCHSTEN GEPLANTEN UPDATE ODER SONSTIGER TURNUSMÄßIGER ÜBERARBEITUNG DES PROGRAMMES ERFOLGEN.
SOLCHE FEHLER BERECHTIGEN NICHT ZUR KÜNDIGUNG ODER ZU EINEM RÜCKTRITT. EINE ETWAIGE MINDERUNG IST ALLENFALLS
NACH EINER DAUER VON 6 MONATEN UND NUR DANN ANTEILIG MÖGLICH, WENN DER FEHLER KONKRETE WIRTSCHAFTLICHE EINBUßEN
ZUR FOLGE HAT.
8. HAFTUNG
8.1 BEI SCHADENERSATZANSPRÜCHEN DES KUNDEN, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, INSBESONDERE WEGEN MÄNGELN, DER
VERLETZUNG VON PFLICHTEN AUS DEM SCHULDVERHÄLTNIS ODER BEI VERTRAGSVERHANDLUNGEN UND AUS UNERLAUBTER HANDLUNG
HAFTEN WIR IN DEN FÄLLEN DES VORSATZES ODER DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN.
GLEICHES GILT, WENN UNSEREN VERTRETERN ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT.
IM ÜBRIGEN IST DIE HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT NICHT WEGEN DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG WESENTLICHER
VERTRAGSPFLICHTEN ZWINGEND GEHAFTET WIRD. WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE, DIE DER VERTRAG NACH SEINEM
INHALT UND ZWECK GERADE ZU GEWÄHREN HAT ODER DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄßE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS
ÜBERHAUPT ERST ERMÖGLICHT UND AUF DEREN EINHALTUNG DER KUNDE REGELMÄßIG VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF. DER
SCHADENERSATZANSPRUCH WEGEN DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST JEDOCH AUF DEN VORHERSEHBAREN,
VERTRAGSTYPISCHEN SCHADEN BEGRENZT. DIE GLEICHE BEGRENZUNG GILT IN FÄLLEN DER GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT.
8.2 DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN BETREFFEN NICHT DIE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM
PRODUKTHAFTUNGSGESETZ. WEITER GELTEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN NICHT IN FÄLLEN DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG DES
LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT.
8.3 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN WEGEN EINES MANGELS VERJÄHREN NACH EINEM JAHR AB GEFAHRÜBERGANG DES
LIEFERGEGENSTANDES ODER, SOWEIT EINE ABNAHME ERFORDERLICH IST, AB DER ABNAHME. DIESE FRIST GILT NICHT FÜR
SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT ODER AUS
VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNGEN SEITENS BRAUNFORM ODER SEINER ERFÜLLUNGSGEHILFEN,
WELCHE JEWEILS NACH DEN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN VERJÄHREN.
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
9.1 ERFÜLLUNGSORT FÜR LIEFERUNGEN UND ZAHLUNGEN IST KARLSRUHE, DEUTSCHLAND.
9.2 IST DER KUNDE KAUFMANN, JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ODER ÖFFENTLICH-RECHTLICHES
SONDERVERMÖGEN, IST AUSSCHLIEßLICHER GERICHTSSTAND FÜR JEGLICHE STREITIGKEITEN AUS DIESEM VERTRAG KARLSRUHE,
DEUTSCHLAND. DASSELBE GILT, WENN DER KUNDE KEINEN ALLGEMEINEN GERICHTSSTAND IN DEUTSCHLAND HAT ODER WOHNSITZ
ODER GEWÖHNLICHER AUFENTHALT IM ZEITPUNKT DER KLAGEERHEBUNG NICHT BEKANNT SIND. WIR SIND JEDOCH AUCH BERECHTIGT,
AM SITZ DES KUNDEN ZU KLAGEN.
9.3 DIE RECHTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM KUNDEN UND ACVIS UNTERLIEGEN AUSSCHLIEßLICH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND. INTERNATIONALES KAUFRECHT (UN-KAUFRECHT) ODER SONSTIGES ZWISCHENSTAATLICHES RECHT WIRD, SOWEIT
GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSGESCHLOSSEN.
9.4 DIE VERTRAGSSPRACHE IST DEUTSCH. DIE DEUTSCHE FASSUNG DIESER BEDINGUNGEN IST MAßGEBLICH.
ACVIS GMBH, KARLSRUHE
STAND APRIL 2023