Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendung und Geltung

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen der Firma Acvis GmbH (nachfolgend "Acvis" genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen Acvis und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde" genannt) abgeschlossen werden. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbereiche von Acvis. Insbesondere wird durch die vorliegenden Bedingungen der Kerngeschäftsbereich von Acvis – die Zurverfügungstellung von touristischen Softwaresystemen – geregelt. Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung andere Geschäfte zum Abschluss kommen, gelten die vorliegenden Bedingungen ebenfalls, soweit sich nicht aus der Natur des jeweiligen Vertrags eine individuelle Abweichung ergibt.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB unserer Kunden sind auch dann unverbindlich, wenn Acvis diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Der Kunde darf seine Vertragsrechte oder Teile davon ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.


2. Vertragsabschluss und Lieferumfang

2.1 Im Regelfall kommt der Vertrag mit der Unterzeichnung des von uns unterbreiteten Vertrags zustande. Sofern kein Vertragsentwurf übermittelt wird, sind unsere Angebote freibleibend. Es handelt sich nur um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Zugang der Auftragsbestätigung von Acvis zustande. Falls keine schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Auftrag mit der Zurverfügungstellung der Leistung oder Ware an den Kunden als angenommen.

2.2 Änderungen in Konstruktion und/oder Form und/oder Ausführung sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Acvis für den Kunden zumutbar sind. Soweit Software zur Verfügung gestellt wird, behält sich Acvis die Fortentwicklung der Software in Bezug auf Qualität und Modernität sowie die Anpassung an geänderte Anforderungen vor.

2.3 Im Übrigen gelten die im Zusammenhang mit dem Angebot kommunizierten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Präsentationen, Leistungsangaben oder Beispieldarstellungen als unverbindliche Anschauungsobjekte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


3. Lizenzgegenstand bei lizenzierter Software

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist Lizenzgegenstand das System Travcom24 für Reisebuchungen, das der Kunde zu dem Zweck der Online-Reisevermittlung erhält. Das System Travcom24 bietet dem Kunden die Möglichkeit, zunächst auf Datenbanken und Server der Acvis GmbH mit Informationen über Reiseangebotsdatenbanken touristischer Reiseveranstalter sowie auf angeschlossene Buchungssysteme wie z. B. Traffics zuzugreifen und im Folgenden auf die Daten dieser Anbieter. Die Such- und Buchungssysteme dieser Systeme enthalten Daten sowie Verbindungen und Verweise auf die Angebots- und Buchungsinformationen der meisten touristischen Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH). Dies geschieht primär zu dem Zweck, Endverbraucher, welche die Website nutzen, in die Lage zu versetzen, über Travcom24 auf Server dieser Anbieter zuzugreifen, eigenständige Recherchen anzustellen und gegebenenfalls Reisebuchungen zu tätigen.

Zudem erhält der Kunde eine Zugangskennung und ein Passwort für das Administrationssystem, unter anderem zur Konfiguration der Travcom24-Ansicht, zur Verwaltung der eingegangenen Buchungen, für statistische Auswertungen sowie für CMS-Funktionalitäten. Über kostenpflichtige Zusatzmodule wie z. B. Traffics Cosmonaut kann das Beratungs- und Buchungssystem auch ergänzend für den Einsatz im Callcenter und/oder am Counter verwendet werden.

3.2 Der Kunde kann sodann z. B. über eine von Traffics vergebene Agentur-Betriebsstelle (AGBST) Buchungen vornehmen. Die Betriebsstelle AGBST muss vom Kunden bei jedem Veranstalter unter Angabe seiner Agenturnummer freigeschaltet werden. Dazu übermittelt der Kunde eine Liste der Agenturnummern an die jeweiligen Reiseveranstalter zur Aktivierung.

3.3 Sowohl Acvis als auch Traffics und/oder andere angeschlossene Anbieter behalten sich vor, die Eigenschaften und Leistungsmerkmale ihrer Produkte im Rahmen der ständigen Produktverbesserung und Weiterentwicklung zu verändern.

3.4 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so steht Acvis das Recht zu, den Zugang des Kunden mit sofortiger Wirkung bis zur Behebung des vertragswidrigen Zustands zu sperren. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert.


4. Vergütung, Leistungsumfang und allgemeine Regelungen zur Zahlung

4.1 Mit Vertragsabschluss werden die jeweiligen Einrichtungskosten fällig. Sofern unter Punkt Vergütung nicht anders vereinbart, erfolgt die Umsetzung durch die Acvis GmbH erst nach Eingang der Zahlung und der vollständigen Lieferung der erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung und die Lieferung der Unterlagen/Informationen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Einrichtungskosten beinhalten, vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung, die Freischaltung und CRS-Konfiguration sowie Support, Test und Abnahme der Buchungsstrecke bzw. Anwendung. Die Einrichtungspauschale fällt für jede Position, d. h. für jedes etwa zusätzlich gebuchte Modul (z. B. Travcom24 Ferientouristik oder Travcom24 Ferienfabrik) gesondert an.

4.2 Der Kunde zahlt an Acvis als Lizenzgeberin für die in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen und für die Einräumung einer Lizenz pro Betriebsstelle regelmäßig monatliche Gebühren. Die monatlich anfallenden Gebühren sind jeweils im Voraus am dritten Bankarbeitstag des jeweils ersten Monats fällig, ohne dass es einer Rechnung bedarf. Die Rechnung wird zu Informationszwecken und aus steuerlichen Gründen erteilt. Nutzungsabhängige Entgelte werden gesondert abgerechnet und mit Zugang der Rechnung fällig. Der Beginn der Berechnung der monatlichen Lizenzgebühren erfolgt mit Vertragsbeginn. Die monatlichen Lizenzgebühren beinhalten die Wartungspauschale, Serverwartung und Hosting, Änderungen und Anpassungen der Buchungsschnittstellen, Sicherheits-/Performance-Updates sowie das Einstellen der Produkt- und Buchungsdaten. Soweit vereinbart, beinhalten die Lizenzgebühren den Zugang zur Traffics-Connector-Schnittstelle.

4.3 Für jede beim Kunden eingehende Buchung wird eine Buchungsgebühr fällig. Diese transaktionsabhängigen Gebühren werden für jede eingehende Buchung berechnet und belaufen sich auf den mit dem Kunden vereinbarten Prozentsatz aus dem vermittelten Reiseumsatz. Die Gebühr fällt in dem Monat an, in dem die Buchung eingeht. Auf den eventuell späteren Abschluss eines Vertrags mit dem Reisenden oder die Durchführung der Leistung kommt es für die Entstehung der Buchungsgebühr nicht an. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

4.4 Die für die Abrechnung der Transaktionsgebühr notwendigen Daten werden der Acvis über das genutzte System zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist mit der Bereitstellung dieser Daten an Acvis einverstanden. Für den Fall, dass Acvis aus technischen oder sonstigen Gründen keinen Zugriff auf provisionspflichtige Buchungen erhalten sollte, verpflichtet sich der Kunde, Acvis Auskunft über die provisionspflichtigen Buchungen zu erteilen und diese auf Anforderung zu belegen.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, den branchenüblichen Wert im Verhältnis von Systemabfragen zu Buchungen nicht über das Dreifache zu überschreiten. Bei einer derartigen Überschreitung ist die Acvis GmbH oder das angeschlossene Buchungssystem berechtigt, entgangene Buchungsgebühren dem Kunden zu berechnen.

4.6 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.7 Der Kunde ist einverstanden, dass die jeweils fälligen Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Der Kunde ermächtigt die Acvis GmbH, die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos durch Lastschrift (Abbuchungsauftrag) gemäß dem von ihm ausgefüllten Formular einzuziehen. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

4.8 Der Kunde gerät ohne weitere Erklärung der Acvis in Verzug, wenn bei monatlichen Zahlungen nicht zum festgelegten Termin gezahlt wird. Bei sonstigen Rechnungen gerät der Kunde zehn Tage nach dem Tag des Rechnungserhalts oder dem vertraglich bestimmten Fälligkeitsdatum in Verzug.


5. Rechteübertragung, Rechtevorbehalt, Datenlieferung und Domainvermittlung

5.1 Die Datenbanken und Softwareapplikationen der Acvis GmbH sowie der angeschlossenen Buchungssysteme sind urheberrechtlich geschützt. Die Acvis GmbH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die aus dem/über den Acvis-Server abgerufenen Daten durch Verwendung eines Hyperlinks Nutzern seines Webangebots zur Ansicht, Recherche und zur Durchführung von Buchungen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die übertragenen Daten zwischenzuspeichern, im Internet zu verbreiten, zu veröffentlichen und zum Abruf bereitzuhalten. Jegliche sonstige Vervielfältigung sowie jede über die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet. Ausdrücklich untersagt ist auch jede andere Form der Weiterverbreitung, eine andere als die vertraglich vereinbarte Nutzung sowie jede sonstige Bereitstellung oder Verwendung der Daten. Die Nutzung der Daten eines Reiseveranstalters ist jeweils nur im Zusammenhang mit einem Angebot des Veranstalters gestattet.

5.2 Sonderkündigungsrecht: Die Acvis GmbH kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn

A) der Kunde Daten von Acvis oder den angeschlossenen Buchungssystemen vertragswidrig gebraucht,

B) die Systemabfragen im Verhältnis zu den Buchungen den branchenüblichen Wert übersteigen,

C) der Kunde Acvis falsche oder unvollständige Daten übermittelt,

D) Schnittstellen des Kunden nicht funktionieren oder

E) durch Verschulden des Kunden im Zusammenhang mit dieser Nutzungsvereinbarung Urheberrechte von Acvis oder Dritten verletzt werden.

Soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Kunden vorliegt und noch kein gravierender Schaden entstanden ist, wird Acvis dem Kunden zunächst mit angemessener Frist Gelegenheit geben, den vertragswidrigen Zustand zu korrigieren und einen etwaigen Schaden zu beheben. Sollte der Kunde dem nicht rechtzeitig nachkommen, kann die fristlose Kündigung erklärt werden.

5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Übermittlung aller für den Vertragszweck erforderlichen Daten und Inhalte im vereinbarten Format. Die Lieferung der Daten an Acvis erfolgt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, elektronisch. Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Datenübermittlung verantwortlich.

5.4 Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller vom Kunden zur Veröffentlichung selbst eingegebenen oder zur Einbringung durch Acvis bereitgestellten Daten trägt allein der Kunde die rechtliche Verantwortung.

5.5 Sofern Acvis im Rahmen des Auftrags die Vermittlung der Einrichtung von Internet-Domainnamen durch sogenannte Internet-Service-Provider (ISP) übernimmt, gilt: Bei der Vergabe von Domainnamen finden die Vergaberichtlinien des zuständigen ISP-Anwendung. Die Dienstleistung von Acvis besteht in diesem Fall ausschließlich in der Vermittlung des Auftrags zur Reservierung und/oder Registrierung von Internet-Domainnamen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die vom Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft Bestand haben. Ein Anspruch des Kunden auf Reservierung oder Registrierung eines bestimmten Domainnamens besteht nicht. Die Verantwortung für Rechtsfolgen aller Art aus der Reservierung und Registrierung des Domainnamens liegt ausschließlich beim Kunden. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden eine Rechtsverletzung durch einen Domainnamen rügen, verpflichtet sich der Auftraggeber, Acvis hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, Acvis von Ersatzansprüchen Dritter, die auf einer unzulässigen Verwendung des Domainnamens beruhen, freizustellen.

5.6 Soweit der Kunde für den Zugriff auf das System oder eine für die Vertragserfüllung verwendete Website ein individuelles Passwort erhält, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passworts oder wenn dem Kunden bekannt wird, dass Dritte vom Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, Acvis unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben, soweit er nicht nachweist, dass ihn daran kein Verschulden trifft. Eine Haftung von Acvis ist in diesem Fall ausgeschlossen.


6. Vertragslaufzeit und Sonderkündigungsrecht

6.1 Der Vertrag beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses und läuft auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für einen Zeitraum von 36 Monaten.

6.2 Der Vertrag kann von jeder der Parteien mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden, jedoch erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gemäß Ziffer 6.1. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6.3 Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.4 Die Acvis GmbH kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde Daten von Acvis oder den angeschlossenen Buchungssystemen vertragswidrig gebraucht.

6.5 Für den Fall des Zahlungsverzugs gilt Folgendes: Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer fälligen Vergütungsforderung in Verzug, so ist Acvis berechtigt, den Zugang des Kunden mit sofortiger Wirkung bis zur Behebung des vertragswidrigen Zustands zu sperren. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert. Bei berechtigter Sperrung bleibt die Entstehung weiterer Lizenzforderungen unberührt. Gerät der Kunde mit den laufenden Lizenzgebühren mit einem Betrag in Verzug, der zwei Lizenzgebühren betragsmäßig übersteigt, kann Acvis den Vertrag fristlos kündigen. Dasselbe Recht steht Acvis zu, wenn der Kunde, unabhängig von den laufenden Lizenzgebühren, mit der Bezahlung einer sonstigen Rechnung in Verzug gerät und die geschuldete Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen nachentrichtet.


7. Gewährleistung

7.1 Acvis GmbH gewährleistet, dass die von ihr im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen, insbesondere die zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Produkte, die vereinbarten Funktionen wie insbesondere Daten-, Vakanz- und Buchungsfunktionalitäten fehlerfrei erfüllen und während der Laufzeit dieses Vertrags keine Mängel aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertragszweck vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder einschränken. Das Recht zur Minderung erstreckt sich nur auf die jeweils mangelhafte Funktionalität.

7.2 Acvis GmbH sichert eine bestmögliche Datenqualität zu, insbesondere, dass die Daten korrekt aufbereitet sind und die Preisangaben inklusive sämtlicher Steuern und Zuschläge richtig und vollständig angegeben werden. Dies gilt für alle Daten der Leistungsträger. Acvis GmbH haftet nicht für fehlerhafte Daten der Veranstalter. Soweit Acvis GmbH Ansprüche gegen Veranstalter aufgrund fehlerhafter Daten zustehen, tritt Acvis diese unverzüglich an den Kunden ab, soweit sie den dem Kunden zur Verfügung gestellten bzw. zu stellenden Datenbestand betreffen.

7.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt. Ebenso entfällt die Gewährleistung in Fällen, in denen der Kunde die Produkte fehlerhaft gebraucht oder diese selbst geändert oder erweitert hat. Letzteres gilt nicht, wenn die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war.

7.4 Soweit Acvis GmbH Lieferungen oder Werkleistungen erbringt, bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

7.5 Sind Leistungen im Sinne der vorstehenden Ziffer Gegenstand der Leistung von Acvis GmbH, steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) Acvis GmbH zu.

7.6 Der Kunde hat Acvis GmbH auftretende Mängel unverzüglich schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde wird Acvis GmbH auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.

Für etwaige, im Verlauf des Vertragsverhältnisses auftretende Defizite des zur Verfügung gestellten Softwaresystems gelten, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, die folgenden Fehlerkategorien und Reaktionszeiten:

A) Die Nutzung verhindernde Fehler:

Führt ein Fehler dazu, dass das System nicht, auch nicht teilweise, genutzt werden kann und keine aktuell nutzbare Umgehungslösung vorliegt, ist Acvis verpflichtet, den Fehler ohne schuldhaftes Zögern zu beheben. Gelingt dies nicht innerhalb von zwei Werktagen, ist der Kunde berechtigt, die Lizenz anteilig zu mindern. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden ist möglich, sofern Acvis zuvor eine Frist von mindestens 14 Werktagen gesetzt wurde, in der die mögliche Kündigung angedroht wurde, und bis zum Ablauf der Frist keine Fehlerbehebung oder Alternativlösung bereitgestellt wurde, die eine angemessene Nutzung des Systems ermöglicht.

B) Die Nutzung behindernde Fehler:

Ein solcher Fehler liegt vor, wenn die Nutzung des Systems erheblich behindert wird, jedoch mit vorübergehend akzeptablen Einschränkungen oder mit Umgehungslösungen jedenfalls grundsätzlich oder zu einem überwiegenden Teil möglich bleibt. Gelingt die Fehlerbehebung nicht innerhalb von sieben Werktagen, ist der Kunde berechtigt, die Lizenz anteilig unter Berücksichtigung der weiteren Nutzbarkeit zu mindern. Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, sofern Acvis zuvor eine Frist von mindestens 30 Werktagen gesetzt und die mögliche Kündigung angedroht hat und innerhalb dieser Frist keine Fehlerbehebung oder Alternativlösung bereitgestellt wurde.

C) Sonstige Fehler:

Sonstige Fehler, die die Nutzung des Systems nicht in seinen wesentlichen Funktionen beeinträchtigen, werden durch Acvis in der Regel innerhalb von 30 Werktagen behoben. Sofern dies für den Kunden zumutbar ist, kann die Fehlerbehebung auch mit dem nächsten geplanten Update oder einer sonstigen turnusmäßigen Überarbeitung des Programms erfolgen. Solche Fehler berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt. Eine etwaige Minderung ist allenfalls nach einer Dauer von sechs Monaten und nur dann anteilig möglich, wenn der Fehler konkrete wirtschaftliche Einbußen zur Folge hat.


8. Haftung

8.1 Bei Schadensersatzansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung – haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt in Fällen grober Fahrlässigkeit.

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiter gelten sie nicht in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang des Liefergegenstandes oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens Acvis oder ihrer Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Karlsruhe, Deutschland.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Karlsruhe, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Acvis ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

9.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Acvis unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht (UN-Kaufrecht) oder sonstiges zwischenstaatliches Recht wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen ist maßgeblich.


Acvis GmbH, Karlsruhe

Stand: April 2025